Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 24.08.2026

der Sealsport Solutions GmbH, für Unternehmergeschäfte

1. VERTRAGSPARTEIEN, GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln, gemeinsam mit dem jeweiligen schriftlichen Einzelauftrag, die vertragliche Beziehung zwischen der Sealsport Solutions GmbH, mit Sitz in 4221 Steyregg, Österreich (nachfolgend „Sealsport“) und jener juristischen Person, die Sealsport mit der Erbringung der hier vertragsgegenständlichen Leistungen beauftragt (nachfolgend der „Kunde“).

1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer, insbesondere professionelle Sportvereine und -klubs (unabhängig von deren Rechtsform, z.B. Kapitalgesellschaft oder eingetragener Verein), Sportverbände, Ligen sowie Spielervermittlungs- und Beratungsagenturen. Sealsport erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern; der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss ausdrücklich, Unternehmer zu sein.

1.3. Der Kunde kann seinen Sitz in Österreich, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Drittstaat haben; diese AGB gelten unabhängig vom Sitzstaat des Kunden weltweit.

1.4. Dem Vertragsverhältnis zwischen Sealsport und dem Kunden liegen ausschließlich diese AGB und allfällige schriftliche Einzelvereinbarungen, insbesondere der schriftliche oder in Textform (z.B. per E-Mail oder elektronischer Signatur) abgeschlossene Einzelauftrag samt seiner Anhänge, zugrunde (nachfolgend das „Vertragsverhältnis“); mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sealsport diesen im Vorhinein ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

2. ABRUFBARKEIT, ÄNDERUNGSVORBEHALT

2.1. Diese AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website von Sealsport abrufbar. Sealsport übermittelt dem Kunden die AGB anlässlich des Vertragsabschlusses sowie bei Änderungen.

2.2. Sealsport ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, um sie an geänderte technische, wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Sealsport teilt dem Kunden Änderungen sowie deren Inkrafttreten per E-Mail oder über das Benutzerkonto mit. Die geänderten AGB werden wirksam, wenn der Kunde nicht binnen 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht; im Fall eines Widerspruchs ist Sealsport zur außerordentlichen Kündigung gemäß Punkt 13.3 berechtigt. Sealsport weist den Kunden im Rahmen der Mitteilung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hin.

2.3. Punkt 2.2 gilt nicht für die in Punkt 8.4 geregelte Anpassung des Entgelts; diese ist bereits integraler, im Vorhinein vereinbarter Bestandteil der Vergütungsregelung und stellt keine „Änderung“ der AGB im Sinne dieses Punktes dar.

3. VERTRAGSGEGENSTAND

3.1. Sealsport betreibt eine cloud-basierte B2B-SaaS-Plattform zur Verwaltung, Analyse und Auswertung von Spieler- und Transferverträgen im professionellen Sport (nachfolgend die „Plattform“). Der Kunde erhält im Rahmen des Vertragsverhältnisses einen eigenen, mandantengetrennten Zugang zur Plattform (eigene Instanz).

3.2. Der Funktionsumfang der Plattform umfasst insbesondere: den Upload von Spieler- und Transferverträgen; die KI-gestützte Auslesung, Strukturierung und Übersetzung von Vertragsklauseln in eine maschinenlesbare Logikstruktur; den laufenden Abgleich dieser Klauseln mit Spiel- und Matchdaten zwecks automatisierter Klauselüberwachung (Tracking); sowie darauf aufbauende Analysen, Reports, Payroll-Vorbereitung sowie Szenario- und Budgetplanung.

3.3. Der im Einzelfall geschuldete Leistungsumfang, insbesondere der Umfang der nutzbaren Module und Funktionen, ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

4. VERTRAGSABSCHLUSS

4.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Sealsport kommt mit Abschluss eines schriftlichen oder in Textform abgeschlossenen Einzelauftrags über die zu erbringenden Leistungen sowie die kommerziellen Rahmenbedingungen zustande (nachfolgend der „Auftrag“).

4.2. Ein von Sealsport übermitteltes Angebot ist bis zum darin genannten Datum, mangels Angabe 30 Tage ab Übermittlung, freibleibend und unverbindlich.

5. EINRICHTUNG, ONBOARDING, INDIVIDUELLE ANPASSUNGEN

5.1. Sealsport unterstützt den Kunden im vereinbarten Umfang bei der Einrichtung des Zugangs und dem Onboarding auf der Plattform.

5.2. Individuelle Weiterentwicklungen, Schnittstellen oder Anpassungen der Plattform für den Kunden erfolgen nur, soweit dies gesondert vereinbart und vergütet wird.

5.3. Der Kunde wird die Einrichtung und Inbetriebnahme durch rechtzeitige und vollständige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Informationen, Zugänge und Vertragsunterlagen unterstützen. Sealsport vertraut auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Daten.

6. SOFTWAREÜBERLASSUNG (SAAS)

6.1. Sealsport stellt dem Kunden die Plattform nach Maßgabe dieser AGB und des Auftrags während der Vertragsdauer über das Internet als Cloud-Anwendung zur Verfügung.

6.2. Sealsport behält sich die laufende Weiterentwicklung der Plattform sowie die Optimierung einzelner Funktionen vor; hierdurch kann es erforderlich werden, Updates einzuspielen.

6.3. Sealsport ist berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend zu unterbrechen oder einzuschränken, soweit dies zur Behebung oder Vermeidung von Störungen, zur Abwehr von Angriffen oder zur Durchführung betriebsnotwendiger Wartungsarbeiten erforderlich ist. Über länger dauernde Wartungsarbeiten wird der Kunde nach Möglichkeit im Voraus informiert.

6.4. Die für den Betrieb der Plattform genutzten Server befinden sich in einem Rechenzentrum innerhalb der Europäischen Union (Deutschland). Zur Analyse hochgeladener Vertragsdokumente setzt Sealsport ergänzend KI-gestützte Verarbeitungsdienste innerhalb der Europäischen Union ein. Nähere Details zu eingesetzten Auftragsverarbeitern und Unterauftragsverarbeitern regelt der gesondert abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag (Punkt 16).

7. BENUTZERKONTO

7.1. Der Kunde erhält ein oder mehrere persönliche Benutzerkonten, über welche auf die Plattform zugegriffen werden kann. Die Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden und sind angemessen vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

7.3. Der Kunde haftet gegenüber Sealsport für Schäden, die aus einem unberechtigten Zugriff Dritter auf sein Benutzerkonto oder aus unrichtigen Angaben resultieren, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist.

8. VERGÜTUNG, ENTGELTE

8.1. Der Kunde schuldet die im Einzelauftrag festgelegten einmaligen Vergütungen und wiederkehrenden Entgelte. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, handelt es sich um ein fixes monatliches Entgelt für den vereinbarten Leistungsumfang, unabhängig vom individuellen Nutzungsvolumen.

8.2. Wiederkehrende Entgelte sind, sofern im Auftrag nicht anders geregelt, monatlich oder jährlich im Vorhinein zur Zahlung fällig. Rechnungen sind, sofern nicht Bankeinzug vereinbart wurde, binnen 14 Tagen ab Erhalt zur Zahlung fällig.

8.3. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den Ersatz zweckentsprechender Mahn- und Inkassokosten.

8.4. Preisanpassung nach Ablauf der Erstlaufzeit: Sofern im Einzelauftrag eine Erstlaufzeit vereinbart wurde, erhöht sich das laufende monatliche Entgelt automatisch mit Beginn des ersten auf den Ablauf der Erstlaufzeit folgenden Vertragsjahres und in der Folge jährlich zum jeweiligen Vertragsjahresbeginn. Die jährliche Erhöhung setzt sich zusammen aus der Veränderung des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) sowie einer pauschalen Service- und Innovationspauschale zur Abgeltung laufender Sicherheits-, Wartungs- und Produktweiterentwicklungsleistungen. Die jährliche Gesamterhöhung liegt bei 5% des zuletzt gültigen Entgelts. Diese Anpassung ist bereits integraler Bestandteil der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütungsregelung, erfolgt automatisch und bedarf keiner gesonderten Ankündigung oder Zustimmung des Kunden; ein Sonderkündigungsrecht des Kunden besteht aus Anlass dieser Anpassung nicht.

8.5. Für zusätzliche Aufwände, die aus einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden oder aus nachträglichen, über den ursprünglichen Auftrag hinausgehenden Änderungswünschen resultieren, ist Sealsport berechtigt, diese auf Basis eines angemessenen und branchenüblichen Stundensatzes gesondert zu verrechnen.

9. SONSTIGE KUNDENPFLICHTEN

9.1. Der Kunde darf die Plattform ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und zu den vereinbarten Zwecken nutzen.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform alle anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere solche des Datenschutz-, Arbeits-, Urheber- und Wettbewerbsrechts.

9.3. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten in die Plattform einzubringen, die Schadsoftware enthalten, und keine Handlungen zu setzen, die sich negativ auf die Verfügbarkeit der Plattform für andere Kunden auswirken.

10. WETTBEWERBSVERBOT

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses keine mit der Plattform im Kernfunktionsumfang (KI-gestützte Verwaltung und Analyse von Spieler- und Transferverträgen samt Klausel-Tracking) im Wesentlichen vergleichbare Konkurrenzlösung eines Drittanbieters produktiv einzusetzen.

10.2. Punkt 10.1 gilt nicht für interne, nicht-kommerzielle Testzwecke im Rahmen einer angemessenen Evaluierungsphase sowie nicht für Werkzeuge, die keinen im Wesentlichen vergleichbaren Funktionsumfang zur Plattform aufweisen.

11. SUPPORT

11.1. Eine Störung liegt vor, wenn die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Kernfunktionen der Plattform nicht erfüllt werden.

11.2. Sealsport wird auf Support-Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit einer Störung binnen angemessener Frist reagieren und diese bearbeiten.

11.3. Wird Sealsport aufgrund einer Support-Anfrage für die Behebung einer nicht von Sealsport zu vertretenden Störung in Anspruch genommen, ist Sealsport berechtigt, den dafür erforderlichen Aufwand nach branchenüblichen Sätzen gesondert zu verrechnen.

12. HÖHERE GEWALT

12.1. Kann Sealsport seine vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen, ist Sealsport für die Dauer dieses Ereignisses von der Erfüllung befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufstand, Epidemien, Naturkatastrophen, Unterbrechung der Strom- oder Internetversorgung, Arbeitskampf sowie behördliche Anordnungen infolge solcher Ereignisse.

13. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG

13.1. Das Vertragsverhältnis wird für die im Einzelauftrag festgelegte Erstlaufzeit abgeschlossen.

13.2. Wird das Vertragsverhältnis nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der im Einzelauftrag festgelegten Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit oder zum Ende eines darauffolgenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

13.3. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung außerordentlich aufzukündigen. Wichtige Gründe, die Sealsport zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen, liegen insbesondere vor, wenn der Kunde (i) mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät und den Rückstand trotz Mahnung nicht binnen 14 Tagen ausgleicht; (ii) die ihm eingeräumten Nutzungsrechte überschreitet oder die Sicherheit der Plattform gefährdet und dies trotz Aufforderung nicht unverzüglich einstellt; (iii) schuldhaft gegen Immaterialgüterrechte Dritter oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt; (iv) der Aktualisierung dieser AGB gemäß Punkt 2.2 widersprochen hat; oder (v) sonst schuldhaft eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt.

13.4. Die Löschung und Herausgabe der vom Kunden eingebrachten Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses richtet sich nach dem gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.

14. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

14.1. Sealsport gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Eine darüberhinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen.

14.2. Sealsport sichert dem Kunden eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 98% im Jahresmittel zu; ausgenommen hiervon sind angekündigte Wartungsfenster gemäß Punkt 6.3 sowie Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Sealsport liegen (insbesondere höhere Gewalt gemäß Punkt 12 sowie Störungen der Internetanbindung des Kunden oder vorgelagerter Infrastrukturanbieter).

14.3. Bei Mängeln der Plattform hat der Kunde zunächst das Recht, von Sealsport die Mängelbehebung zu verlangen. Gelingt die Behebung nicht binnen angemessener Frist, kann der Kunde eine Preisminderung geltend machen; die Geltendmachung sonstiger gesetzlicher Gewährleistungsbehelfe, insbesondere der Wandlung, ist ausgeschlossen.

14.4. Sealsport haftet dem Kunden nur für Schäden, die Sealsport oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen; dies gilt nicht für Personenschäden und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, insbesondere infolge eines Datenverlusts, sowie sonstige mittelbare Schäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

14.5. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis des Mangels; der Kunde hat Mängel unverzüglich und möglichst genau beschrieben schriftlich zu rügen.

15. FREISTELLUNGSERKLÄRUNGEN

15.1. Sealsport sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte der Plattform frei von Rechten Dritter sind, und wird den Kunden von diesbezüglichen begründeten Ansprüchen Dritter freistellen.

15.2. Der Kunde sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm in die Plattform eingebrachten Vertragsdokumenten und Daten verfügt, und wird Sealsport von diesbezüglichen begründeten Ansprüchen Dritter freistellen.

16. DATENSICHERHEIT, DATENSCHUTZ

16.1. Sealsport trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden vor Verlust und unbefugtem Zugriff Dritter.

16.2. Der Kunde bleibt für eine eigene, regelmäßige Sicherung seiner in die Plattform eingebrachten Daten (z.B. durch Exporte) verantwortlich, unbeschadet der in Punkt 16.4 in Bezug genommenen Regelungen.

16.3. Soweit Sealsport im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten verarbeitet, wird Sealsport als Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z 8 DSGVO tätig; der Kunde ist Verantwortlicher iSd Art. 4 Z 7 DSGVO. Es gelten ergänzend die Bestimmungen des gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, welcher insbesondere Regelungen zu eingesetzten Unterauftragsverarbeitern, Verarbeitungsorten, Speicherfristen sowie Löschung und Herausgabe der Daten nach Vertragsbeendigung enthält.

16.4. Sealsport ist nicht berechtigt, die vom Kunden in die Plattform eingebrachten Vertragsdaten für eigene Zwecke, insbesondere Produktentwicklung, Forschung, Benchmarking oder eine sonstige Verwertung, zu nutzen, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart.

17. GEHEIMHALTUNG, REFERENZNENNUNG

17.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit diese Informationen nicht ohnehin öffentlich bekannt sind.

18. AUFRECHNUNG, ABTRETUNG

18.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von Sealsport nur berechtigt, soweit seine Gegenforderungen gerichtlich festgestellt oder unstrittig sind.

18.2. Sealsport ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen oder Dritte zu übertragen. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Sealsport.

19. VERTRAGSSPRACHE, ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

19.1. Der Einzelauftrag wird in deutscher oder englischer Sprache abgeschlossen. Wird der Einzelauftrag in englischer Sprache abgeschlossen, ist für das Vertragsverhältnis die englische Fassung dieser AGB maßgeblich; in allen anderen Fällen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

19.2. Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit diese auf ein anderes als österreichisches Recht verweisen.

19.3. Erfüllungsort ist der Sitz von Sealsport. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in A-4020 Linz zuständig.

20. MITTEILUNGEN

20.1. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind schriftlich oder per E-Mail an die im Auftrag angegebenen bzw. zuletzt aktualisierten Kontaktdaten der jeweiligen Partei zu übermitteln.

21. FORMVORSCHRIFT

21.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

22. SALVATORISCHE KLAUSEL

22.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.